Ihr Immobilien-Partner

Sie möchten Ihr Eigenheim verkaufen, bewerten oder wissen wie Ihre Strategie in Bezug auf Erbe, Übertragung oder anderen Fragen um Ihre Immobilie aussieht? Dann sind wir Ihr kompetenter Partner rund um diese Themen. Eine Beratung schafft Klarheit und weist den Weg zu Ihrer individuellen Strategie.

Als Dienstleistungsunternehmen der Immobilienbranche verstehen wir uns als kompetenten und marktorientierten Partner rund um Ihre Immobilie. Wir beraten und unterstützen Sie beim Immobilienverkauf, Immobilienkauf, bei der Immobilienbewertung sowie bei der Immobilienfotografie. Zu unseren weiteren Kompetenzen zählt die Einzelvermietung im Wohn- und Geschäftsbereich.

  • Immobilienverkauf
  • Immobilienbewertung
  • Immobilienberatung
  • Immobilienfotografie
  • Einzelvermietungen
  • Beratung beim Kauf einer Immobilie (EFH, STWEG)

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Ihr Ansprechpartner

Die langjährige Erfahrung in den verschiedenen Bereichen der Immobilienwelt ermöglicht uns eine optimale Beratung und zielführende Umsetzung Ihres Auftrages. Unser transparentes und zukunftsorientiertes Handeln ermöglicht eine unkomplizierte, effiziente und wunschgerechte Abwicklung.

Lukas Stirnimann ist eidgenössich diplomierter Immobilienbewirtschafter mit weiteren Erfahrungen im Bereich Immobilienverkauf, -bewertung und -beratung. Genau diese Erfahrungen führen zu einem Rundumblick über das Gebiet Immobilien.

Lukas Stirnimann

Erfahrungsberichte

Durch die eigene wie auch durch die Erfahrung vieler, ist ein Ableben einer Liebsten Person schmerzhaft und einschneidend.


Jeder Betroffene weiss, dass das Vorgehen nach dem Tod sehr bürokratisch abläuft. In diesem Prozess kommt es automatisch zu der Auseinandersetzung mit Banken und Ämtern.


Genau in dieser schwierigen Zeit können Sie tatkräftige und fachliche Kompetenz am besten brauchen. Die Beratung eines Mandaten in genau diesem Zusammenhang schuf für die Hinterbliebenen die optimale Lösung. Stellen Sie sich vor Sie müssen nach 20 Jahren in Ihrem Eigenheim dieses aus finanziellen Gründen verlassen nachdem Ihr Partner verstorben ist? Die Bank möchte einen Eigenkapitalnachschub? Die Nachkommen können Ihre Hypothek nicht übernehmen? Genau das beschäftigt und belastet einen sehr.


Die Tragbarkeit war in diesem Fall mit der doch eher schmalen AHV-Rente nicht gegeben. Dennoch war es nach längeren Gesprächen mit der Hausbank möglich, die Hypothek der hinterbliebenen Person um weitere 10 Jahre zu verlängern. So wurde nach Abklären der Bedürfnisse die in diesem Fall ideale Lösung gefunden.

Diese Fragen stellen sich immer wieder Mandanten. Die Frage kommt insbesondere im fortgeschrittenen Alter wie auch bei mangelnden finanziellen Mitteln auf.


Eine Sanierung einer Liegenschaft ist mit den Jahren unumgänglich und unabdingbar damit das Gebäude für die Zukunft gerüstet ist. Die Grundsatzfrage bei einer Mandantin im fortgeschrittenen Alter konnte durch gezieltes Aufzeigen der bestehenden Möglichkeiten rasch geklärt werden.


Zusätzlich fand die Erbteilung in diesem Fall bereits zu Lebtagen statt, damit später kein Erbstreit entfacht.

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